Empfehlungen zu Auslandsreisen mit dem Musikinstrument

 

Ihr Musikinstrument der von mir angebotenen Musikinstrumentenversicherung in besten Händen – auch dann, wenn Sie es transportieren oder mit Ihrem Instrument auf Reisen gehen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Empfehlungen und Reisetipps mit Ihrem Instrument.

1. Das CITES Abkommen und seine Bedeutung für Sie als Musiker

2. Weitere Tipps zum Reisen mit dem Musikinstrument

3. Instrumentenreise mit dem Flugzeug

 

Wichtiger Hinweis
Dies nachfolgenden Inhalte dient lediglich der generellen Information und als Hinweisgeber und Hilfe für geplante Reisen mit Ihrem Musikinstrument. Sie kann nur den Stand zu einem bestimmten Datum abbilden (Stand: 1. Januar 2017). Einzelne Angaben können sich im Laufe der Zeit bspw. durch die Änderung von Einfuhrbestimmungen oder durch Aktualisierungen der Listen zu den geschützten Arten ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer aktuell über die jeweiligen Bestimmungen. Abweichungen begründen keine rechtliche Wirkung

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1. Das CITES Abkommen und seine Bedeutung für Sie als Musiker

Eine Musikerin:

„Beinahe wäre meine Geige mitsamt Bogen in den Lagerhallen der amerikanischen Zollbehörde verschwunden. Das nur, weil ich meine Geige mit nach New York nehmen wollte. Glücklicherweise las ich in einem Forum noch rechtzeitig über das CITES-Artenschutzabkommen. Ansonsten hätten der elfenbeinerne Untersattel meiner Violine und das knappe Gramm Elfenbein an der Spitze des Bogens zu bösen Überraschungen beim Zoll geführt.“

Instrument im Reisegepäck? Nicht die notwendigen Dokumente vergessen.

Seit dem Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens wird bei Reisen ins außereuropäische Ausland zur Einfuhr von Musikinstrumenten und deren Zubehör wie z. B. Bogen ein Nachweis gefordert. Dieser muss sicherstellen, dass alle am Instrument verbauten Materialien unter den gültigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen legal erworben und verarbeitet wurden. In vielen Fällen reicht hierfür eine sogenannte Negativbescheinigung aus. Sie wird für Instrumente ausgestellt, an denen keine Materialien verbaut sind, die nach den derzeit gültigen Regelungen unter den Artenschutz fallen. Hierfür ist es zunächst erforderlich, dass Sie eine Declaration of materials anfertigen lassen.

Sollten an Ihrem Instrument Materialien verbaut sein, die unter den Artenschutz fallen, benötigen Sie eine CITES-Bescheinigung.

Problematisch sind z. B. die Verarbeitung von:

  •  Elfenbein (Asiatischer/Afrikanischer Elefant)
  •  seit 01/2017 alle Arten von Palisander Holz
  •  Schildpatt (Meeresschildkröten)
  •  Echsenleder (Reptilien)
  •  Fischbein (Wale) und weitere

Diese Materialien finden sich überwiegend im Streichinstrumenten- und Bogenbau, aber auch bei Zupfinstrumenten (z. B. Vintage-Gitarren), Trommelbespannungen und -schlegeln sowie Holzblasinstrumenten (z. B. Elfenbeinring am Fagott) wieder.

Für Einzelmusiker, die ihr Instrument oder ihren Bogen im Reisegepäck mitführen, wird in diesem Fall jeweils eine personengebundene CITES-Musikinstrumentenbescheinigung benötigt, da der das Instrument mitführende Musiker beweispflichtig ist. Die Dokumente sind immer im Original mitzuführen. Sollten die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen, wird die jeweils zuständige Behörde des Einfuhrlandes bei der Einreisekontrolle im schlimmsten Fall das Instrument oder den Bogen einziehen. Besonders strenge Regelungen greifen insbesondere bei Reisen in die USA, aber auch bei Einfuhren in die Schweiz als nicht EU-Land muss grundsätzlich ein entsprechender Nachweis für den Fall der Kontrolle erbracht werden.

Die Beantragung der Bescheinigung geht auch über das Internet unter:

https://www.cites-online.de/cites/content.doCITES Online Seite

 

Für Reisen innerhalb der EU-Staaten wird empfohlen, zumindest eine Declaration of materials mitzuführen, um für eventuelle Kontrollen vorbereitet zu sein. Eine CITES-Bescheinigung ist hier aktuell nicht notwendig.

Nicht Ihr eigenes Instrument?

Sollten Sie mit einem Instrument reisen, das nicht Ihr Eigentum ist, müssen Sie zusätzlich eine Kopie der Leihvereinbarung zwischen dem Eigentümer und Ihnen einreichen.

Kosten & Gültigkeit

Die Ausstellung der genannten Bescheinigungen durch das BfN kosten derzeit circa 16 Euro. Den Aufwand für die Anfertigung der Declaration of materials wird Ihnen Ihr Instrumentenbauer in Rechnung stellen.Die CITES-Bescheinigung ist auf drei Jahre beschränkt und während dieses Zeitraums in allen CITES-Vertragsstaaten gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Bescheinigung unaufgefordert an das BfN zurückzugeben. Bitte beachten Sie, dass erstmalige Bean-tragungen von CITES-Dokumenten spätestens drei Monate vor Reiseantritt dem BfN vorgelegt werden sollten. Bei erneuter Ausstellung der Dokumente für das identische Instrument liegt die Bearbeitungszeit bei rund drei Wochen.Für Reisen innerhalb der EU-Staaten wird empfohlen, zumindest eine Declaration of materials mitzuführen, um für eventuelle Kontrollen vorbereitet zu sein. Eine CITES-Bescheinigung ist hier aktuell nicht notwendig.

 

2. Weitere Tipps zum Reisen mit dem Musikinstrument

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Instrument und das Zubehör immer entsprechend verpackt und gelagert werden. Nutzen Sie immer einen dafür angefertigten Instru-mentenkasten mit angemessenen Schutzmaßnahmen für besonders druck- und stoßempfindliche Sachen. Achten Sie auch auf plötzliche Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit. Bei Fragen zu den unterschiedlichen Schutzmöglichkeiten wenden Sie sich am besten an Ihren Instrumentenbauer oder einen Instrumenten-fachhändler.

Zeitplanung

Denken Sie im Vorfeld einer Reise immer an genügend zeitlichen Vorlauf für die Organisation. Hilfreich ist es, frühzeitig einen Zeitplan mit allen wichtigen Terminen zu erstellen, z. B. für die Beantragung von erforderlichen Dokumenten.

Organisation im Reiseland

Es ist immer ratsam, eine mit den örtlichen Gegebenheiten und (gesetzlichen) Bestimmungen vertraute Kontaktperson im Reiseland zu haben und bereits frühzeitig im Vorfeld einer Reise den Ablauf zu besprechen. In Saudi-Arabien sollten z. B. alle benötigten Unterlagen am Zielflughafen hinterlegt werden. Am besten suchen Sie sich einen entsprechenden Manager vor Ort, der sich darum kümmert.

Kosten

Je nach Umfang der Reise und der Menge der zu transportierenden Instrumente und des Equipments sollten auch frühzeitig die Kosten geplant und eine Reserve für unvorhersehbare Änderungen im Plan einkalkuliert werden.

 

3. Instrumentenreise mit dem Flugzeug

Hier ein kleiner Bericht als Inhaltsangabe zu Flugreisen mit dem Instrument: 

Quelle: The Strad 04.05.2017 "$300,000 double bass cracked during British Airways flight":

Ein Kontrabassist hat „The Strad“ kontaktiert, um zu berichten, dass sein 150-jähriges Instrument im Wert von $ 300.000 während eines British Airways-Fluges schwer beschädigt wurde. Barry Chan, der mit Orchestern wie dem Hong Kong Philharmonic Orchestra und Hong Kong Sinfonietta auftritt, reiste von Wien nach Hong Kong.
"Ich war schockiert, als ich mein Instrument auf dem Gepäckband sah", sagte er. "Insgesamt waren sechs der Schlösser des Koffers offen und nur ein halbes zerbrochenes Schloss hielt den Koffer noch zusammen. Der Koffer war offensichtlich hart zerdrückt worden, da der Lack an mehreren Stellen abgestreift war."
Chan hat sofort den Schaden an der Gepäckausschreibung gemeldet, aber es wurde gesagt, dass 'British Airways keine Verantwortung für den verursachten Schaden tragen muss und dass er mit seiner Versicherungsgesellschaft über einen Anspruch sprechen sollte
Sobald Chan nach Hause zurückgekehrt war und sein Instrument aus seiner schützenden inneren Tasche entfernte, entdeckte er "einen riesigen Riss im Instrument", der den Bass nicht mehr spielbar gemacht hat. "... der Schaden hat den Klang dieses historischen Instruments beeinträchtigt und zugleich die Reparaturarbeiten, die ich in Wien gemacht hatte, ruiniert."

Mein Tipp dazu:

  • Unbedingt nach dem Flug - am besten noch auf dem Flughafen - das Instrument auf Beschädigungen checken; besonders, wenn der Instrumentenkoffer offensichtl. Beschädigungen aufweist.
  • Unbedingt eine Meldung der Beschädigung noch auf dem Flughafen bei der Airline machen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln!!!

Worauf Sie noch achten sollten

  • Nutzen Sie bei Lufttransporten von Instrumenten eine IATA-Fluggesellschaft (IATA = International Air Transport Association).
  • Beim Transport im Frachtraum von Flugzeugen kann es zu Temperaturunterschieden kommen. Schützen Sie Ihr Instrument.
  • Klein und fein ins Handgepäck: Kleine Instrumente können ins Handgepäckfach gelegt werden. Am besten lassen Sie sich von der Airline eine schriftliche Erlaubnis oder Bestätigung ausstellen, dass Sie Ihr Instrument als Handgepäck mitführen dürfen.
  • Groß und gewichtig: eigenen Sitzplatz buchen! Für Celli und größere Instrumente empfiehlt sich ein eigener Sitzplatz. Auch hier teilen Sie der Airline am besten vorab mit, um welches Instrument es sich handelt und wie es verpackt ist. Buchen Sie für das Instrument einen Sitzplatz im hinteren Bereich. Das Boarding für diese Plätze erfolgt zeitnah und somit bleibt mehr Zeit zum Platzbelegen.
  • Für den zusätzlichen Sitzplatz wird entweder ein Handgepäckzuschlag erhoben oder Sie zahlen einen etwas günstigeren Preis, wenn das Flugzeug nicht ausgebucht ist. Fragen Sie auf jeden Fall bei der Airline nach Sonderkonditionen!

Wertvolle Fracht: „Artwork“

Kann Ihr Instrument nicht von Ihnen in der Kabine mitgeführt werden, so besteht die Möglichkeit, es bei der Airline als „Artwork“ bzw. als besonders schützenswertes Gut aufzugeben. Dabei wird das Instrument im speziell hierfür abgetrennten, klimatisierten Frachtraumbereich des Flugzeugs untergebracht. Ihr Instrument wird mit Sorgfalt behandelt
und reist praktisch diebstahlsicher. Das entsprechend aufgegebene Instrument liefern Sie am Flughafen in einem besonderen Annahme raum ab. Für diesen Service entstehen Extrakosten.

Bietet Ihre Airline keine der o.g. Transportmöglichkeiten an oder schlägt Ihnen Alternativen vor, achten Sie bitte auf folgende Punkte:

  • Bleiben Sie so lange wie möglich in der Nähe Ihres Instruments
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Instrument im klimatisierten Bereich des Flugzeugs aufbewahrt wird
  • Versuchen Sie zu erreichen, dass Ihr Instrument einzeln transportiert wird und nicht zusammen mit dem normalen Gepäck auf Förderbändern.

Nur das Nötigste mitnehmen

Packen Sie nur das Nötigste in den Instrumentenkoffer, so dass er nicht zu schwer wird. Bei der Sicherheitskontrolle sind Sie dann schneller!

Frühzeitig einchecken

Bringen Sie etwas Geduld mit und geben Sie dem Bodenpersonal genügend Zeit, Ihr Handgepäck und das Instrument zu prüfen.

Aktuelle Airline-Bestimmungen beachten

Preise und Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand bei Ihrer Airline am besten persönlich oder telefonisch. Lassen Sie sich die nötigen Reiseinformationen postalisch zusenden.

Hier ein Link zum Merkblatt: Transport Ihres Instruments im Flugzeug.

 

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